Fristlose Kündigung: Nicht so einfach

Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer unter einen besonderen Schutz gestellt. Wenn es einen ordentlichen und wirksamen Vertrag gibt, unterliegen Angestellte einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser legt fest, innerhalb welcher Zeiträume ein Arbeitsvertrag gekündigt werden darf. Gesetzlich ist auch festgeschrieben, in welchen Fällen ein besonderer Kündigungsschutz besteht. So dürfen Schwangere nicht gekündigt werden, und auch Betriebsräte stehen unter dem Schirm der Gesetze. Und dennoch gibt es für den Arbeitnehmer die Gefahr einer fristlosen Kündigung, selbst innerhalb einer Kündigungsfrist.


Das Schweizer Bundesarbeitsgericht hat 2017 in einem Urteil eine fristlose Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist bestätigt. In diesem Fall war ein Arbeitnehmer unregelmäßig zur Arbeit erschienen und es war in dem von ihm geleiteten Restaurant zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen. Nach einer Verwarnung kündigte der Betriebsleiter fristgerecht, bekam aber von seiner Chefin umgehend eine fristlose Kündigung präsentiert. Das Gericht sah diese Kündigung wegen der Schwere der Verstöße als gerechtfertigt an.

Schwere des Falles ist entscheidend
Im deutschen Recht wird ähnlich argumentiert. Eine Fristlosekündigung während Kündigungsfrist ist nur dann möglich, wenn es sich um einen schweren Fall handelt, bei dem ein unmittelbares Eingreifen notwendig ist. Im Volksmund wird dies auch oft als „Man muss schon silberne Löffel klauen, um fristlos gekündigt zu bekommen“ benannt.

Ein Gericht in Paderborn hatte einem Arbeitgeber die fristlose Kündigung verwehrt (2 CA 423/10). Ein Mitarbeiter hatte während der Arbeitszeit private Dinge erledigt. Das war zwar ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, das Gericht sah es aber nicht als unzumutbar an, eine fristgerechte Kündigung auszusprechen.

Je schwerer die Verstöße sind und je mehr sie den Ablauf in einem Unternehmen stören oder gar gefährden, um so eher neigen Richter dazu, einer fristlosen Kündigung zuzustimmen. Es handelt sich wie bei allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen letztlich immer um Einzelfallentscheidungen. Allerdings sind in den vergangenen Jahren auch einige Grundsatzurteile gefallen, die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt haben. Vergehen wie Diebstahl hingegen bieten keinen Schutz vor einem fristlosen Rausschmiss.